Blitzlicht und Stellungnahme zum 09.11.2020
Am 09.11.2020 kam der Gemeinderat in der Kreuzberghalle, weiterhin unter strengen Hygienevorkehrungen, zusammen.
Zu den nachstehenden Themen haben wir uns wie folgt positioniert:
Thema | Unser Votum |
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Landtagswahl 2021 – Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale | Zustimmung |
Lärmaktionsplan für die Stadt Östringen | Zustimmung |
Bericht des Leiters der Musik- und Kunstschule | – |
Energiebericht 2019 | – |
Zweiter Nachtragshaushalt 2020 (Corona) | Zustimmung |
Gutachterausschuss | Zustimmung |
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Forsthausstraße“ | Zustimmung |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Untere Mühle“ | Zustimmung |
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Industriegebiet West Teil II | Zustimmung |
Stellungnahmen zu einzelnen Themen
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Forsthausstraße“
In diesem Fall geht es nicht um die Erschließung neuer Baugebiete sondern um die Verschriftlichung und Festsetzung baulicher Regelungen in Bezug auf bestehende Bebauungen. Daher sehen wir hier keinen Grund zu Widersprechen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Untere Mühle“
Im Vorliegenden Planentwurf sind keine nennenswerte Flächenneuversiegelungen oder Neubauten geplant. Es geht darum geplante Umbauten Genehmigungsfähig zu machen. Ein Widerspruch ist hier aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Industriegebiet West Teil II
Der Bebauungsplan im Industriegebiet ist ein Lückenschluss zwischen bestehendem Industriegebiet und der Kläranlage. Die Durchgrünung des Areals ist aus unserer Sicht ausreichend sicher gestellt und die Bauvorschriften entsprechen modernen Standards für Industrieflächen. Die Grünflächen, die dem Baugebiet weichen, sind laut Umweltgutachten keine im besonderen Maße schützenswerte Flächen. Die Tierwelt wird laut Umweltgutachten ebenso in keinem besonderen Ausmaß belastet. Ein Großteil der Fläche ist zum Beispiel Ackerland. Daher können wir diesem Bebauungsplan zustimmen.