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Improvisierter Sitzungssaal in der Erich-Bamberger Stadthalle zur Einhaltung der Sicherheitsbabstände

Neues aus dem Gemeinderat

Blitzlicht und Stellungnahme zum 26.05.2020

Am 26.05.2020 kam der Gemeinderat erstmals seit den Corona-Einschränkungen wieder, in geändertem Setting zusammen.

Beschlossen und besprochen wurden vornehmlich zeitlich dringliche Angelegenheiten, die über die letzten Wochen und Monaten liegen bleiben mussten.

Folgende Inhalte waren Thema und wurden von uns wie folgt beschlossen:

ThemaUnser Votum
Bestellung von Herrn Ortsvorsteher Thomas Behr zum EheschließungsstandesbeamtenZustimmung
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt ÖstringenZustimmung
Neufassung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der
Stadt Östringen
Zustimmung
Fahrzeugbeschaffung für die Feuerwehr ÖstringenZustimmung
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2020 der
Stadt Östringen
Zustimmung
Beteiligung der Stadt Östringen an der NetzeBWZustimmung
Bebauungsplan „Schenkloch III, 3. Änderung“, KernstadtZustimmung
Aufstellungsbeschluss und Billigung der PlanentwürfeZustimmung
Bebauungsplan „Bergwiese, 2. Änderung“, Odenheim
Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs
Zustimmung
Baugesuch zum Neubau eines 6-Familienhauses, Eppinger Straße 41, OdenheimZustimmung
Baugesuch zum Neubau eines 7-Familienhauses, Franz-Liszt-Straße 18,
in Östringen
Zustimmung
Thomas-Morus-Realschule –
Auftragsvergabe zum Einbau einer elektronischen Schließanlage
Zustimmung

Stellungnahmen zu einzelnen Themen

Neufassung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der
Stadt Östringen

Die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen war längst überfällig. In anderen Bereichen unseres Bundeslandes (insb. Schwaben) war dies schon lange Gang und Gäbe. Mit der neuen Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes wurde dies auch unserer Stadt deutlich vor Augen geführt.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer legen ein großes Engagement an den Tag und investieren nicht nur wertvolle Freizeit sondern schützen uns auch unter Einsatz ihres leiblichen Wohls.
Die nun beschlossenen Entschädigungen sind das mindeste, das wir den Helferinnen und Helfern als Dank erweisen können.

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2020 der
Stadt Östringen & Beteiligung der Stadt Östringen an der NetzeBW

Das Volumen, über dessen Kreditaufnahme der Gemeinderat die Stadt nun ermächtigt hat, um über die Beteiligung an der NetzeBW beschließen zu können und sich diese überhaupt erst Leisten zu können, lässt einen Schlucken. Über 4 Millionen Euro sind ein gewaltiges Brett.

Keinesfalls ist dies allerdings als leichtfertige Entscheidung zu interpretieren. Die Gründe, die für die Beteiligung und auch für die Kreditaufnahme sprechen sind eindeutig.

Das Risiko der Beteiligung ist verschwindend gering. Nur der Bankrott der Gesellschaft NetzeBW oder der Muttergesellschaft EnBW oder eine grundlegende Änderung in der Regulierung des europäischen Strommarktes sind Fallstricke. Beides kann als sehr unwahrscheinlich angesehen werden.

Dem Gegenüber steht eine garantierte Verzinsung der Einlage von 3,6% – bei einem garantierten Sollzinssatz des neu aufgenommenen Kredit in Höhe von 0,08%. Es wäre verschenktes Kapital diese Möglichkeit nicht wahrzunehmen. Keine andere Kapitalanlage kann in der aktuellen Niedrigzins-Phase einen risikoärmeren Gewinn in ähnlicher Höhe versprechen.

Die Beteiligung ist daher – insbesondere unter den Vorzeichen der Corona-Verluste – nur folgerichtig und wurde von uns daher mit getragen.

Bebauungsplan „Schenkloch III, 3. Änderung“, Kernstadt

Die im vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlenen Änderungen sind offensichtlich zuungunsten der Biodiversität, der Innenraumbegrünung und somit auch des Stadtklimas.

Allerdings handelt es sich beim betreffenden Baugebiet zum einen um ein Gewerbegebiet, zum anderen sind die bisherigen Bauvorhaben immer auch entgegen der vorliegenden Regelungen geduldet worden. Die Bebauung auf den verbleibenden Bauflächen in anderer Art zu erzwingen käme eine Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer und somit zu einer Wertminderung im direkten Vergleich gleich.

Ferner ist die im Bebauungsplan bisher vorgeschriebene Begrünung für ein Gewerbegebiet ohnehin nicht praktikabel.

Wir haben uns daher dazu entschlossen der Änderung zuzustimmen.

Wir wollen uns als Ausgleich nochmal die bisherigen Bebauungspläne in den Gewerbegebieten vornehmen und prüfen wo eine Erweiterung/Aufnahme der Dachbegrünungspflicht und Randbegrünung vorgenommen werden kann. Mit der Gesetzesänderung zur Solardachpflicht bleiben für solche Bebauungsvorschriften allerdings auch weniger Raum.

Baugesuche

Die Baugesuche folgen unserem Ziel der Innenraumverdichtung. Wir begrüßen es, dass beide Baugesuche die Anzahl der Wohneinheiten ausreizen – nur so kann dem Wohnraummangel begegnet werden.
Ferner begrüßen wir die ökologische Gestaltung der Häuser – namentlich die PV-Anlagen und Dachbegrünungen des 7-Parteien-Hauses. So wird die versiegelte Fläche auf ein Mindestmaß reduziert und der ökologische Fußabdruck minimiert.

Wir haben beiden Baugesuchen zugestimmt.